Personen, Personenvereinigungen, Firmen oder Körperschaften, die sich wissenschaftlich oder technisch mit angewandter Optik und ihren Grenzgebieten beschäftigen oder daran interessiert sind, können bei der DGaO Mitglied werden. Der Eintritt erfolgt durch schriftlichen Antrag an die Gesellschaft. Über seine Annahme entscheidet der Vorstand.
Zur Beantragung der Mitgliedschaft bei der DGaO füllen Sie bitte das entsprechende Formular (persönliche oder korporative Mitgliedschaft) aus. Die entsprechenden Mitgliedsbeiträge sind dort aufgeführt. Die aktuelle Satzung der DGaO finden Sie hier.
